Anmeldung zum Netzanschluss - Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn (VGW)
Der Anschluss - STROM - der Verbandsgemeindewerke gilt für das "Versorgungsgebiet Hochspeyer" in:
- Fischbach
- Hochspeyer
- Waldleiningen
Mit den nachfolgenden Vordrucken beantragen Sie den Anschluss und die Anschlussnutzung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn.
Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formulare von uns bearbeitet werden können.
Siehe Downloads (PDF):
Mit dem Antrag I erfolgt die Anmeldung.
"Antrag I - Anmeldeformular" (für Anschluss Neubau oder wenn Änderungen am bestehenden Hausanschluss oder der bestehenden Zähleranlage vorgenommen werden sollen)
"Antrag IA - Anschluss von meldepflichtigen elektrischen Geräten/Anlagen" (z.B. Speicherheizung, Wärmepumpe usw.)
Mit dem Antrag II meldet der Elektriker die Fertigstellung; die Inbetriebsetzung der Anlage - damit wird die Anschlussnutzung möglich.
"Antrag II - Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung"
"Antrag III - Stromversorgungsvertrag"
- Fischbach
- Hochspeyer
- Waldleiningen
Mit den nachfolgenden Vordrucken beantragen Sie den Anschluss und die Anschlussnutzung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn.
Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formulare von uns bearbeitet werden können.
Siehe Downloads (PDF):
Mit dem Antrag I erfolgt die Anmeldung.
"Antrag I - Anmeldeformular" (für Anschluss Neubau oder wenn Änderungen am bestehenden Hausanschluss oder der bestehenden Zähleranlage vorgenommen werden sollen)
"Antrag IA - Anschluss von meldepflichtigen elektrischen Geräten/Anlagen" (z.B. Speicherheizung, Wärmepumpe usw.)
Mit dem Antrag II meldet der Elektriker die Fertigstellung; die Inbetriebsetzung der Anlage - damit wird die Anschlussnutzung möglich.
"Antrag II - Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung"
"Antrag III - Stromversorgungsvertrag"
Baustromanschluss - VGW
Wenn Sie einen zeitlich befristeten Stromanschluss benötigen (z.B. für Bauvorhaben oder als Schausteller auf unserer Kerwe), dann füllen Sie bitte den nachfolgenden "Antrag auf einen provisorischen Stromanschluss - Baustromanschluss" aus; siehe Downloads (PDF).
Damit erteilen Sie uns einen (kostenpflichtigen) Auftrag für den (Bau)-Stromanschluss.
Die Baustromversorgung erfolgt über einen "Baustromverteilerschrank", welcher den einschlägigen Sicherheitsvorschriften des VDE Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (DIN VDE) entsprechen muss.
Baustromanschlüsse dürfen nur für die Dauer der Bauzeit und unter Beachtung der vorgenannten Bestimmungen betrieben werden. Es ist nicht gestattet, über den Baustromanschluss die Stromversorgung fertig gestellter Anlagen zu betreiben.
Nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses melden Sie den Baustromanschluss bitte wieder ab.
Unter bestimmten Umständen und bei entsprechenden netztechnischen Voraussetzungen kann auf einen separaten Baustromanschluss verzichtet werden. Dies kann Ihre beauftragte Elektrofirma - nach entsprechender Antragstellung - mit unserem E-Werk abstimmen.
Damit erteilen Sie uns einen (kostenpflichtigen) Auftrag für den (Bau)-Stromanschluss.
Die Baustromversorgung erfolgt über einen "Baustromverteilerschrank", welcher den einschlägigen Sicherheitsvorschriften des VDE Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (DIN VDE) entsprechen muss.
Baustromanschlüsse dürfen nur für die Dauer der Bauzeit und unter Beachtung der vorgenannten Bestimmungen betrieben werden. Es ist nicht gestattet, über den Baustromanschluss die Stromversorgung fertig gestellter Anlagen zu betreiben.
Nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses melden Sie den Baustromanschluss bitte wieder ab.
Unter bestimmten Umständen und bei entsprechenden netztechnischen Voraussetzungen kann auf einen separaten Baustromanschluss verzichtet werden. Dies kann Ihre beauftragte Elektrofirma - nach entsprechender Antragstellung - mit unserem E-Werk abstimmen.
Herstellung von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei der Herstellung, Reparatur oder Erneuerung der Anschlussleitungen an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen können auch Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) erforderlich werden. Diese Arbeiten dürfen nur von einer anerkannten Tiefbaufirma ausgeführt werden!
=> Im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer:
Download „Anschluss.oeff.Verkehrsraum_VEG.HSP" (PDF-Datei)
=> Im Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn:
Download „Anschluss.oeff.Verkehrsraum_VEG.EA" (PDF-Datei)
HINWEIS: Kosteneinsparung durch Eigenleistung im privaten Bereich
Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen und detaillierten Abstimmung bzgl. der Erbringung von Eigenleistungen, die Sie auf Ihrem Grundstück bei der Herstellung und Wiederverfüllung eines Kabel-/Leitungs-Grabens, einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche, erbringen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
=> Eigenleistungen sind grundsätzlich nur auf Ihrem privaten Grundstück gestattet.
=> Eigenleistungen erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dabei sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn strikt zu beachten. Ersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung auftreten, können gegenüber den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn nicht geltend gemacht werden.
=> Für entstehende Schäden an Leitungen/Kabeln oder andere Beschädigungen haften Sie persönlich.
=> Im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer:
Download „Anschluss.oeff.Verkehrsraum_VEG.HSP" (PDF-Datei)
=> Im Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn:
Download „Anschluss.oeff.Verkehrsraum_VEG.EA" (PDF-Datei)
HINWEIS: Kosteneinsparung durch Eigenleistung im privaten Bereich
Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen und detaillierten Abstimmung bzgl. der Erbringung von Eigenleistungen, die Sie auf Ihrem Grundstück bei der Herstellung und Wiederverfüllung eines Kabel-/Leitungs-Grabens, einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche, erbringen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
=> Eigenleistungen sind grundsätzlich nur auf Ihrem privaten Grundstück gestattet.
=> Eigenleistungen erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dabei sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn strikt zu beachten. Ersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung auftreten, können gegenüber den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn nicht geltend gemacht werden.
=> Für entstehende Schäden an Leitungen/Kabeln oder andere Beschädigungen haften Sie persönlich.
Antrag auf Freileitungsisolierung - VGW
Hier können Sie sich den Antrag auf Isolierung der Freileitung herunterladen;
siehe Downloads (PDF)
Antrag auf Isolierung der Freileitung - Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn (VGW)
siehe Downloads (PDF)
Antrag auf Isolierung der Freileitung - Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn (VGW)
Hinweis auf Widerrufsrecht - VGW
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, einem Antrag/Vertrag zu widersprechen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - mittels einer eindeutigen Erklärung - über Ihren Widerruf informieren.
Dazu können Sie unser "Widerrufsformular" verwenden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - mittels einer eindeutigen Erklärung - über Ihren Widerruf informieren.
Dazu können Sie unser "Widerrufsformular" verwenden.