Wasserversorgung - Versorgungsgebiete
Die Versorgung mit Wasser erfolgt zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20.06.1980 in der jeweils aktuellen Fassung.
Als kommunaler Wasserversorger betreiben wir lokale Daseinsvorsorge und stehen damit für eine verbrauchergerechte, effiziente sowie qualitäts- und umweltorientierte Dienstleistung ein auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Über den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers können Sie sich im Menüpunkt "Wasserhärte" informieren.
Die Bereiche "Wasserversorgung der WERKE" dienen zur Sicherstellung der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke im
 "Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn"
- Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mit Daubenborner Hof
- Ortsgemeinde Mehlingen mit Ortsteil Baalborn und Fröhnerhof
- Ortsgemeinde Neuhemsbach
- Ortsgemeinde SembachÂ
 "Versorgungsgebiet Hochspeyer"
- Ortsgemeinde Hochspeyer
- Ortsgemeinde Frankenstein
- Ortsgemeinde Fischbach mit Annexe Altenhof
- Ortsgemeinde Waldleiningen mit Annexe Stüterhof
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Als kommunaler Wasserversorger betreiben wir lokale Daseinsvorsorge und stehen damit für eine verbrauchergerechte, effiziente sowie qualitäts- und umweltorientierte Dienstleistung ein auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Über den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers können Sie sich im Menüpunkt "Wasserhärte" informieren.
Anträge - Hausanschluss (Wasser)
Anträge bezüglich Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtungen finden Sie im Menüpunkt "Formular-Center"/Anträge/Anschluss Wasser.