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AbgabensĂ€tze Wasserversorgung 
Die Kommune betreibt in ErfĂŒllung ihrer Aufgabenpflicht die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung und erhebt dafĂŒr entsprechende "AbgabensĂ€tze"
  • Siehe Satzung ĂŒber die Erhebung von Entgelten fĂŒr die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Entgeltsatzung Wasserversorgung.

GebĂŒhren / FĂ€lligkeiten
Die "WassergebĂŒhren" sind Entgelte fĂŒr die Benutzung der öffentlchen Einrichtungen der Wasserversorgung (wie z.B. Quellen, Brunnen, Leitungen, HochbehĂ€lter, Verwaltung).

FĂŒr die "Wasserabrechnung" richtet sich die GebĂŒhr in der Regel nach der jĂ€hrlich verbrauchten Wassermenge (mÂł). Die Ablesung der ZĂ€hlerstĂ€nde (Wasserverbrauch) erfolgt i.d.R. im Dezember eines jeden Jahres. Der Ablesetermin wird im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bekannt gegeben. Die Abrechnungen (Bescheide) werden am Jahresanfang des Folgejahres zugestellt. Bitte beachten Sie, dass fĂŒr die WassergebĂŒhren ein ermĂ€ĂŸigter Umsatzsteuersatz von 7% gilt.
Die kĂŒnftigen Abschlagsraten werden mit dem GebĂŒhrenbescheid mitgeteilt. Es ergeht kein weiterer Bescheid zur FĂ€lligkeit der AbschlĂ€ge. Bitte beachten Sie die FĂ€lligkeitstermine.

Schuldner der "WassergebĂŒhren" ist nach den entsprechenden Vorschriften (Satzungen) regelmĂ€ĂŸig der GrundstĂŒckseigentĂŒmer. Eine Abrechnung mit den Mietern erfolgt seitens der WERKE nicht!
AbgabensĂ€tze fĂŒr WASSER im "Versorgungsgebiet Hochspeyer"  
Dateiname:
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248 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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247 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Die nachfolgenden AbgabensĂ€tze fĂŒr das "Versorgungsgebiet Hochspeyer" sind seit 1. Januar 2022 gĂŒltig.

-> 2022: siehe Download Wasser_AbgabensÀtze_VEG.HSP_2022
-> 2021: siehe Download Wasser_AbgabensÀtze_VEG.HSP_2021

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 diese AbgabensÀtze festgesetzt.
AbgabensĂ€tze fĂŒr WASSER der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn 
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273 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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270 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Die nachfolgenden AbgabensĂ€tze fĂŒr die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" sind seit 1. Januar 2020 gĂŒltig.

-> siehe Downloads: Wasser_AbgabensÀtze_OG.EA 2022
-> siehe Downloads: Wasser_AbgabensÀtze_OG.EA 2020

Der Ortsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung vom 30.Juni 2020 diese AbgabensÀtze festgesetzt.
AbgabensĂ€tze fĂŒr WASSER der Ortsgemeinden Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach 
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Dateigröße:
382 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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243 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Die nachfolgenden AbgabensĂ€tze fĂŒr die Ortsgemeinden Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach sind seit 1. Januar 2022 gĂŒltig.

-> 2022: siehe Download AbgabensĂ€tze fĂŒr die Wasserversorgung_OG M,N,S_2022
-> 2021: siehe Download AbgabensĂ€tze fĂŒr die Wasserversorgung_OG M,N,S_2021

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung vom 07.April 2022 diese AbgabensÀtze festgesetzt.