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TrinkwV - Trinkwasserqualität 
Basierend auf der europäischen Rahmenrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Analyse und Beurteilung von Trinkwasser in der aktualisierten Trinkwasserverordnung –TrinkwV – verankert.

Durch Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht geschädigt werden. Das Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein. Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten sind.

Die zu untersuchenden Parameter und einzuhaltenden Grenzwerte müssen den Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Auch die Entnahmestellen (eindeutige Zapfstelle) schreibt die TrinkwV vor. Die Häufigkeit der Untersuchungen hängt von der abgegebenen Wassermenge im Versorgungsgebiet ab. Dabei sollen die Proben hinsichtlich Ort und Zeit gleichmäßig auf's Jahr verteilt sein.
Trinkwasseranalysen 
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Dank eines neuen Informationssystems in Rheinland-Pfalz, können Sie sich jederzeit online über die amtlichen Trinkwasser-Kontrollen informieren.
Auf der Internetseite der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz (www.geoportal-wasser.rlp.de) werden die wichtigsten Parameter aus dem Datenbestand der Trinkwasseranalysen der letzten drei Jahre angezeigt.
Eine Verlinkung finden Sie hier Trinwasserinformationssystem Rheinland-Pfalz

Neben der Wasserhärte können auch chemische und mikrobiologische Parameter unter Angabe des letzten Untersuchungstermins wohnortbezogen abgefragt werden.
Trinkwasseranalysen - hervorragende Trinkwasserqualität 
Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn können wir mitteilen:
  • In allen Teilen der Versorgungsgebiete wurde stets Trinkwasser von einwandfreier chemischer Beschaffenheit sowie mikrobiologischer Qualität zur Verfügung gestellt. Die Grenzwerte der TrinkwV wurden eingehalten und meist deutlich unterschritten.
  • Die Wasserversorgungsunternehmen haben die Untersuchungspflicht gemäß § 14 TrinkwV korrekt erfüllt; die notwendigen Probenahmen wurden ordnungsgemäß entnommen und die Daten an die zuständige Behörde weitergegeben.
  • Neben den Pflichtuntersuchungen wurden zahlreichen Eigenkontrollen entnommen; somit wird die Trinkwasserqualität auch über das unbedingt notwendige Maß hinaus, sicherstellt.

    Sofern Sie dazu weitere Auskünfte benötigen, rufen Sie uns einfach an.