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Wasserhärte des Trinkwassers  
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG vom 17.07.2013, BGBI. I S.2538) ist dem Verbraucher der Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich mitzuteilen.

Nach dem WRMG dürfen Wasch- und Reinigungsmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf den Verpackungen oder Umhüllungen in deutscher Sprache und deutlich sichtbarer, in leicht lesbarer und unverwischbarer Schrift sowie u.a. bei phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierempfehlungen für die Wasserhärtebereiche 1 bis 4 aufgedruckt sind.

Mit dem Hinweis auf den jeweiligen Härtebereich des Trinkwassers sollen Sie daran erinnert werden, dass Sie Geld sparen, wenn Sie sich genau an die Mengen der Waschmitteldosierungen halten, die auf den Waschmittelverpackungen angegeben sind.
Bei richtiger Dosierung tragen Sie außerdem zum Schutz der Umwelt und der Gewässer bei, weil fast alle Waschmittel immer noch Substanzen enthalten, die schwer abzubauen oder auszufiltern sind.
Je nachdem woher das Wasser kommt, hat es einen unterschiedlichen Gehalt an Calcium und Magnesium und damit differenziert auch der Härtegrad des Wassers.
Ein deutscher Härtegrad (dH) entspricht dem Gehalt von 10 Gramm Kalk in 1.000 Litern Wasser.

1 = weich enthält bis 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
2 = mittel enthält 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Wasserhärte im Versorgungsgebiet - (Stand Juni 2018) 

Feststellung der Härtebereiche im Trinkwasser der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Die Durchschnittswerte der Untersuchungen (über 2 Jahre) in den nachfolgend benannten Versorgungsgebieten ergeben die Zuordnung zu folgenden Härtebereichen:


Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn

Gemeinde / Ortsteil

Gesamthärte in mmol/l

Härtebereich lt. WRMG

Ortsteil Enkenbach

1,75

2 (mittel)

Ortsteil Alsenborn

1,12

1 (weich)

Ortsteil Mehlingen

1,49

1 (weich)

Ortsteil Baalborn

1,49

1 (weich)

OG Neuhemsbach

1,61

2 (mittel)

Ortsteil Sembach

1,49

1 (weich)

 

 

 

Versorgungsgebiet Hochspeyer

Gemeinde / Ortsteil

Gesamthärte in mmol/l

Härtebereich

OG Fischbach mit

Annexe Altenhof

0,86

1 (weich)

OG Frankenstein

0,61

1 (weich)

OG Hochspeyer

0,86

1 (weich)

OG Waldleiningen

0,57

1 (weich)

Annexe Stüterhof

0,69

1 (weich)



Die vorgenannten Härtebereiche wurden durch die in 2018 durchgeführten Analysen bestätigt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG vom 17.07.2013, BGBI. I S.2538) ist dem Verbraucher der Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich mitzuteilen.