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Rechtsgrundlagen 
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Neben Bundes- und Landesrecht Rheinland-Pfalz, wie die Gemeindeordnung (GemO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG), sind die folgenden örtlichen (d.h. von der Verbandsgemeinde erlassenen) Vorschriften maßgebend für die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.


siehe Downloads (PDF):
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über die aktuellen Satzungen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen wurden, zu informieren.
Bitte beachten Sie die Gültigkeit für die unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsgebiete!
Satzungen der Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke 
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70 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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05.04.2023
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05.04.2023
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Erstellt am:
05.04.2023
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Satzungen für das "Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn":
  • Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
  • Allgemeine Entwässerungssatzung - "AES" vom 18.12.2001
  • Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung
  • Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - "ESA" vom 18.12.2001

Satzungen für das "Entsorgungsgebiet Hochspeyer":
  • Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
  • Allgemeine Entwässerungssatzung - "AES" vom 29.06.2011
  • Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung
  • Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - "EAS" vom 25.06.2008

Hinweis zu Satzungen, Verträgen, Bedingungen usw. 
Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.
Streitbeilegung gem. VSBG 
Informationspflicht nach den §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn nehmen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihren Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Wasser und Abwasserbeseitigung teil.

Als kommunaler Eigenbetrieb müssen wir uns an den Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern wenden. Der Kreisrechtsausschuss ist ein unabhängiges Gremium und entscheidet über Widersprüche, welche die Verwaltung nicht abhelfen konnte.