PV-Anlagen: Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Grundsätzlich steht eine individuelle Beratung an erster Stelle. Die technischen Anschlussbedingungen für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen sind im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die aktuelle Version können Sie einsehen unter (Verlinkung): www.bmwi.de
Bereits in der Planungsphase sollte - unabhängig von der Anlagengröße - eine formlose Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung an den Netzbetreiber gestellt werden, damit die Photovoltaik-Anlage später angeschlossen werden kann. Bis 30 kW ist dies meistens problemlos möglich.
Sowohl die Errichtung als auch der Anschluss muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Sicherheitsrelevante Aspekte sollten vor Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden. Die Einspeiseanlage muss bei dem Netzbetreiber mit geprüften Dokumenten angemeldet werden. Die Inbetriebnahme erfolgt im Beisein des Installateurs und des Netzbetreibers.
Beachten Sie auch unseren Hinweis zum PV-Meldeportal der BNetzA und zu den Auswirkungen eines Meldeversäumnisses unter dem Menüpunkt "Registrierung - Meldepflicht - MaStR"
Hinweis: Die Antragsunterlagen können postalisch oder auch per E-Mail (Einspeiser@enkenbach-alsenborn.de) eingereicht werden.
In der nachfolgenden Auflistung haben wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen, die auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss errichtet werden sollen, zusammengestellt:
Bereits in der Planungsphase sollte - unabhängig von der Anlagengröße - eine formlose Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung an den Netzbetreiber gestellt werden, damit die Photovoltaik-Anlage später angeschlossen werden kann. Bis 30 kW ist dies meistens problemlos möglich.
Sowohl die Errichtung als auch der Anschluss muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Sicherheitsrelevante Aspekte sollten vor Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden. Die Einspeiseanlage muss bei dem Netzbetreiber mit geprüften Dokumenten angemeldet werden. Die Inbetriebnahme erfolgt im Beisein des Installateurs und des Netzbetreibers.
Beachten Sie auch unseren Hinweis zum PV-Meldeportal der BNetzA und zu den Auswirkungen eines Meldeversäumnisses unter dem Menüpunkt "Registrierung - Meldepflicht - MaStR"
Hinweis: Die Antragsunterlagen können postalisch oder auch per E-Mail (Einspeiser@enkenbach-alsenborn.de) eingereicht werden.
In der nachfolgenden Auflistung haben wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen, die auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss errichtet werden sollen, zusammengestellt:
1.Schritt (PV-Anlagen): Planung - Netzverträglichkeitsprüfung
notwendige Unterlagen zum Netzanschlussbegehren:
Hinweis: Für jede Anfrage wird eine Netzprüfung durchgeführt. Wir empfehlen dringend mit dem Bau der Anlage abzuwarten, bis Sie das schriftliche Ergebnis der durchgeführten Netzprüfung von uns erhalten haben! Sollte ein Netzausbau erforderlich werden, sind weitere u.U. auch zeitintensive Maßnahmen umzusetzen.
- Datenerfassungsblatt für Photovoltaikanlagen => Auftrag auf netztechnische Vorprüfung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb im Versorgungsnetz des Netzbetreibers - Netzverträglichkeitsprüfung siehe Downloads: Formular "Datenblatt PV-Anlage"
- bei Einsatz von Batteriespeichern benötigen wir auch unbedingt die Daten zum Speichersystem
siehe Downloads: Formular "Datenblatt Speicher" - ein maßstabsgerechter Lageplan mit Angabe der Flurstück-Nummer, Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen und Angabe zum Aufstellungsort der Anlage
Hinweis: Für jede Anfrage wird eine Netzprüfung durchgeführt. Wir empfehlen dringend mit dem Bau der Anlage abzuwarten, bis Sie das schriftliche Ergebnis der durchgeführten Netzprüfung von uns erhalten haben! Sollte ein Netzausbau erforderlich werden, sind weitere u.U. auch zeitintensive Maßnahmen umzusetzen.
2.Schritt (PV-Anlagen): Anschluss - Inbetriebsetzung
Dateiname:
Dateigröße:
349 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Folgende Unterlagen sind vor Montage der Messeinrichtung bei uns einzureichen:
- Antrag auf Inbetriebsetzung einer EEG-Eigenerzeugungsanlage (siehe Downloads)
- Nachweis der Registrierung im Webportal der Bundesnetzagentur (ASO-Nummer)
- Datenblatt für eine Erzeugungsanlage gem. VDE-AR-N 4105 (siehe Downloads)
- Datenblatt für Messeinrichtung und Zähler (siehe Downloads)
- Nachweis über Einbau eines Rundsteuerempfängers (TRE) - Einspeisereduzierung
- Elektrotechnische Anschlusszeichnung - vom Installateur der Anlage anfordern(Muster siehe Downloads)
- Konformitätserklärung und Prüfbericht für Wechselrichter (hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den Anforderungen der "Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" - VDE-Richtlinie - entspricht. Diese Erklärung erhalten Sie von Ihrem beauftragten Fachbetrieb oder direkt vom Hersteller.)
- Konformitätserklärung und Prüfbericht für NA-Schutz (Diese Erklärung erhalten Sie vom beauftragten Fachbetrieb)
Hinweis: Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden!
3. Schritt (PV-Anlagen): Einspeise-Vertrag und Vergütung
Bezüglich der Vergütung - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (EEG) - wird ein „Einspeise-Vertrag“ mit dem zuständigen Netzbetreiber abgeschlossen. Anfragen hierzu wie auch zur Abrechnung der eingespeisten Strom-Mengen (in kWh) können Sie richten an:
Hinsweis: siehe auch Menüpunkt Registrierung-Meldepflicht-MaStR
Die neuen Regelungen in den §§ 60 bis 61k EEG 2017 gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2017 sowohl für neue als auch für Bestandsanlagen.
- für Anlagen in den Ortslagen von Hochspeyer, Fischbach und Waldleiningen an Frau Rakoczy (Tel.-DW 06305/71-162)
- für Anlagen in der Ortslage von Enkenbach-Alsenborn an Frau Gilcher (Tel.-DW 06305/71-194)
Hinsweis: siehe auch Menüpunkt Registrierung-Meldepflicht-MaStR
Die neuen Regelungen in den §§ 60 bis 61k EEG 2017 gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2017 sowohl für neue als auch für Bestandsanlagen.
EEG 2017 - Anlagenbegriff
Mit dem EEG 2017 wird der Anlagenbegriff neu definiert:
Anlage ist jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wobei im Falle von Solaranlagen jedes MODUL eine eigenständige Anlage ist. Als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln. (§ 3 Nr. 1 EEG 2017)
Der modulare Solar-Anlagenbegriff gilt bereits ab 1. Januar 2016 - anzuwenden erstmalig in der Jahresabrechnung für 2016.
Stromerzeugungsanlage
Stromerzeugungsanlage ist gemäß § 3 Nr. 43b EEG 2017 der Generator bzw. das PV-Modul.
Anlage ist jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wobei im Falle von Solaranlagen jedes MODUL eine eigenständige Anlage ist. Als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln. (§ 3 Nr. 1 EEG 2017)
Der modulare Solar-Anlagenbegriff gilt bereits ab 1. Januar 2016 - anzuwenden erstmalig in der Jahresabrechnung für 2016.
Stromerzeugungsanlage
Stromerzeugungsanlage ist gemäß § 3 Nr. 43b EEG 2017 der Generator bzw. das PV-Modul.