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ergänzende Bedingungen zur StromGVV der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn 
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Erstellt am:
05.04.2023
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05.04.2023
Hier veröffentlichen wir die aktuell gültigen „Ergänzende Bedingungen der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn“ gemäß § 2 Abs. 4 StromGVV.

PDF-Datei:
„Ergänzende Bedingungen der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ - Neufassung 2014
und "Preisblatt zu Erg.Bedingungen VG-Werke Hochspeyer zur StromGVV"
=> gĂĽltig ab 01.04.2014
Hinweis zu Satzungen, Verträgen, Bedingungen usw. 
Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.
ergänzende Bedingungen zur StromGVV der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn 
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39 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Hier veröffentlichen wir die aktuell gültigen „Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn“.

PDF-Datei:
„Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ vom 18.11.2013
mit "Preisblatt zur StromGVV"
=> gĂĽltig ab 01.01.2014