Information an alle Grubenbesitzer und Betreiber
Die WVE GmbH Kaiserslautern wurde von uns beauftragt, alle Fäkalgruben im Bereich des "Entsorgungsgebietes Hochspeyer" (umfasst die Ortsgemeinden Fischbach, Frankenstein, Hochspeyer und Waldleiningen) zu entleeren.
Um diesen Auftrag wirtschaftlich und günstig abwickeln zu können, müssen die Gruben für uns bzw. für die WVE-Mitarbeiter frei zugänglich sein; das heißt, die Grubenabdeckung muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und sich immer öffnen lassen.
Wir möchten Sie mit dieser Information darauf aufmerksam machen, dass Sie als Betreiber der Grube für die Zugänglichkeit und die Funktion der Abdeckung verantwortlich sind. Sie werden daher gebeten, die Abdeckungen jederzeit frei zu halten und nicht mit irgendwelchen Materialien oder Gegenständen (zum Beispiel: Schnee, Erde, Holz, Blumenkästen) zu blockieren.
In der Winterzeit, vor allem bei besonders tiefen Temperaturen, sollten Sie die Auflage der Grubenabdeckung entsprechend behandeln, damit diese geöffnet werden kann. Wir empfehlen dies bereits am Tage vor der Abfuhr durchzuführen. Bitte halten Sie auch den Weg zur Grube frei von Eis und Schnee. Ihnen bereits vielen Dank dafür!
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Grube nicht entleert wird, wenn sich die Abdeckung nicht öffnen lässt (Gefahr einer Beschädigung). Beachten Sie auch, dass infolge einer nicht durchführbaren Grubenentleerung es zu Rückstauproblemen in der Grundstücksentwässerung kommen kann! Abgesehen von den Kosten, die wir Ihnen für den erforderlichen zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen müssen. Eine derartige Berechnung entfällt nur, wenn die „zweite Anfahrt“ zum nächsten regulären „Abfuhrtag“ erfolgt. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Um diesen Auftrag wirtschaftlich und günstig abwickeln zu können, müssen die Gruben für uns bzw. für die WVE-Mitarbeiter frei zugänglich sein; das heißt, die Grubenabdeckung muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und sich immer öffnen lassen.
Wir möchten Sie mit dieser Information darauf aufmerksam machen, dass Sie als Betreiber der Grube für die Zugänglichkeit und die Funktion der Abdeckung verantwortlich sind. Sie werden daher gebeten, die Abdeckungen jederzeit frei zu halten und nicht mit irgendwelchen Materialien oder Gegenständen (zum Beispiel: Schnee, Erde, Holz, Blumenkästen) zu blockieren.
In der Winterzeit, vor allem bei besonders tiefen Temperaturen, sollten Sie die Auflage der Grubenabdeckung entsprechend behandeln, damit diese geöffnet werden kann. Wir empfehlen dies bereits am Tage vor der Abfuhr durchzuführen. Bitte halten Sie auch den Weg zur Grube frei von Eis und Schnee. Ihnen bereits vielen Dank dafür!
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Grube nicht entleert wird, wenn sich die Abdeckung nicht öffnen lässt (Gefahr einer Beschädigung). Beachten Sie auch, dass infolge einer nicht durchführbaren Grubenentleerung es zu Rückstauproblemen in der Grundstücksentwässerung kommen kann! Abgesehen von den Kosten, die wir Ihnen für den erforderlichen zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen müssen. Eine derartige Berechnung entfällt nur, wenn die „zweite Anfahrt“ zum nächsten regulären „Abfuhrtag“ erfolgt. Wir bitten um entsprechende Beachtung.