Netzanschluss - Anschlusspflicht - Netzanschlussvertrag
Die Formulare zum Hausanschluss STROM finden Sie im Formular-Center unter "Anträge - Hausanschluss - Grundstück" und dann unter "Anschluss-Strom-..." des jeweiligen Netzbetreibers.
NETZBETREIBER sind Energieversorgungsunternehmen, die ein Übertragungsnetz oder Verteilnetz betreiben, welches Energie im Elektrizitätsnetz verteilt. Nach EnWG besteht die gesetzliche Anschlusspflicht bezüglich der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern.
Vertragsbeziehung Netzbetreiber <=> Letztverbraucher
Der NETZANSCHLUSS ist der physikalische Anschluss an unser Strom-Netz; d.h. die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage/Hausanschluss) ist über den Netzanschluss an das Elektrizitätsverteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen. Ein Netzanschussverhältnis besteht zwischen dem Anschlussnehmer (ist in der Regel der Eigentümer) und dem Netzbetreiber. Unter Downloads können Sie ein MUSTER vom Netzanschlussvertrag einsehen bzw. herunterladen.
Die ANSCHLUSSNUTZUNG ist die Möglichkeit eines Kunden, unser Strom-Netz zu nutzen (das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität bzw. zur Einspeisung von Strom). Ein Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer (ist in der Regel der Mieter) und dem Netzbetreiber. Dieses gesetzliches Schuldverhältnis ist in der NAV und in den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers näher ausgestaltet.
Einen Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer bedarf es im Anwendungsbereich außerhalb der NAV.
Wir weisen darauf hin, dass die Netznutzung, die Belieferung mit elektrischer Energie sowie die Einspeisung von elektrischer Energie in separaten Verträgen geregelt werden.
NETZBETREIBER sind Energieversorgungsunternehmen, die ein Übertragungsnetz oder Verteilnetz betreiben, welches Energie im Elektrizitätsnetz verteilt. Nach EnWG besteht die gesetzliche Anschlusspflicht bezüglich der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern.
Vertragsbeziehung Netzbetreiber <=> Letztverbraucher
Der NETZANSCHLUSS ist der physikalische Anschluss an unser Strom-Netz; d.h. die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage/Hausanschluss) ist über den Netzanschluss an das Elektrizitätsverteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen. Ein Netzanschussverhältnis besteht zwischen dem Anschlussnehmer (ist in der Regel der Eigentümer) und dem Netzbetreiber. Unter Downloads können Sie ein MUSTER vom Netzanschlussvertrag einsehen bzw. herunterladen.
Die ANSCHLUSSNUTZUNG ist die Möglichkeit eines Kunden, unser Strom-Netz zu nutzen (das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität bzw. zur Einspeisung von Strom). Ein Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer (ist in der Regel der Mieter) und dem Netzbetreiber. Dieses gesetzliches Schuldverhältnis ist in der NAV und in den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers näher ausgestaltet.
Einen Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer bedarf es im Anwendungsbereich außerhalb der NAV.
Wir weisen darauf hin, dass die Netznutzung, die Belieferung mit elektrischer Energie sowie die Einspeisung von elektrischer Energie in separaten Verträgen geregelt werden.
NAV für Strom - Bedingungen für Netzanschluss

Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher (gem. § 18 Abs. 1 EnWG) werden geregelt in der
"Verordnung über Allgemeinde Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"(Verlinkung zum Gesetzblatt)
Ergänzende Bedingungen und Anschlusskosten
Zusätzlich gelten für den Netzanschluss in Niederspannung die "Ergänzende Bedingungen zur NAV..." des jeweiligen Netzbetreibers (siehe Untermenüpunkte).
"Verordnung über Allgemeinde Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"(Verlinkung zum Gesetzblatt)
Ergänzende Bedingungen und Anschlusskosten
Zusätzlich gelten für den Netzanschluss in Niederspannung die "Ergänzende Bedingungen zur NAV..." des jeweiligen Netzbetreibers (siehe Untermenüpunkte).
ergänzende Bedingungen zur NAV der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in NS gelten:
„Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung(NAV)" (inklusive Anschlusskosten)
=> gültig ab 01.05.2009 - siehe Downloads (PDF)
„Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung(NAV)" (inklusive Anschlusskosten)
=> gültig ab 01.05.2009 - siehe Downloads (PDF)
ergänzende Bedingungen zur NAV der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Zusätzlich gelten für den Netzanschluss in Niederspannung die nachfolgenden:
"Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)" - mit Preisblatt Netzanschluss und Montage
=> gültig ab 01.01.2017 - siehe Downloads (PDF)
"Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)" - mit Preisblatt Netzanschluss und Montage
=> gültig ab 01.01.2017 - siehe Downloads (PDF)
Allgemeine Bedingungen der Gemeindewerke - höhere Spannungsebene
Dateiname:
Dateigröße:
317 kB
Erstellt am:
05.04.2023
In Ergänzung zu den oben genannten Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in Niederspannung informieren hier die Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn (Netzbetreiber) bezüglich der geltenden Allgemeinen Bedingungen (AGB) für:
1. Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in höheren Spannungsebenen: "AGB Anschluss GW"
2. Allgemeine Bedingungen zur Belieferung eines Endkunden mit registrierter Leistungsmessung: "AGB all-inclusive (mit Netznutzung)"
1. Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in höheren Spannungsebenen: "AGB Anschluss GW"
2. Allgemeine Bedingungen zur Belieferung eines Endkunden mit registrierter Leistungsmessung: "AGB all-inclusive (mit Netznutzung)"
Hinweis zu Satzungen, Verträgen, Bedingungen usw.
Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.
Netzanschluss - technische Bedingungen

Den technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegen die "Niederspannungsanschlussverordnung - NAV" zugrunde.
Die TAB Niederspannung ist für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen gültig, die gemäß § 1 Abs. 1 NAV an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden. Die TAB sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen sowie der Netznutzungsverträge.
Der Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültigen Fassungen der VDE-, BDEW-, FNN- und VDN-Richtlinien.
Hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie verweisen wir auf:
Info zu TAB: siehe auch BDEW www.bdew.de und Verlag www.ew-online.de und energie-fachmedien
(Die Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere hinsichtlich Vervielfältigungen in irgendeiner Form. Deshalb haben wir hier die Verlinkung auf den Verlag/Verband vorgenommen.)
Die TAB Niederspannung ist für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen gültig, die gemäß § 1 Abs. 1 NAV an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden. Die TAB sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen sowie der Netznutzungsverträge.
Der Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültigen Fassungen der VDE-, BDEW-, FNN- und VDN-Richtlinien.
Hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie verweisen wir auf:
- NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS 2007 mit BDEW-Ergänzungen
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - TAB MS 2008
- AtR Netzanschluss und Anschlussnutzung
- Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- Technische Richtlinie Anschlussschränke im Freien
- VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4101 & 4102 (Link zu VDE-Verlag)
- VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 & 4105
- darüber hinaus sind auch die jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorgaben/Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.
Info zu TAB: siehe auch BDEW www.bdew.de und Verlag www.ew-online.de und energie-fachmedien
(Die Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere hinsichtlich Vervielfältigungen in irgendeiner Form. Deshalb haben wir hier die Verlinkung auf den Verlag/Verband vorgenommen.)