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Abwasserbeseitigung 
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Für den Bereich der Abwasserbeseitigung sind die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn sowohl im "Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn" als auch im "Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer" zuständig.

Die Kommune betreibt in Erfüllung ihrer Aufgabenpflicht die Abwasserbeseitigungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung und erhebt dafür entsprechende "Abgabensätze"
  • siehe Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
-> und Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung
Abgabensätze für ABWASSER im "Entsorgungsgebiet Hochspeyer" 
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236 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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53 kB
Erstellt am:
05.04.2023
Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung vom 07.April 2022 zum 1.Januar 2022, folgende Abgabensätze für das "Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer" beschlossen.

-> hier Download "Abwasser_Abgabensatz.2022_VGW.HSP" - gültig seit 01.01.2022
-> hier Download "Abwasser_Abgabensatz.2016_VGW.HSP" - gültig seit 06.10.2011

Abgabensätze für ABWASSER im "Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn" 
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233 kB
Erstellt am:
05.04.2023
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Erstellt am:
05.04.2023
Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat die nachfolgenden Abgabensätze, die auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und gemäß der jeweils gültigen "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA)" festzusetzen sind, beschlossen.
Die Abwassergebühren wurden mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 07.04.2022 festgesetzt.

-> hier Download "Abwasser_Abgabensatz.2022_VGW.EA" - gültig seit 01.01.2022
-> hier Download "Abwasser_Abgabensatz.2016_VGW.EA" - gültig seit 01.01.2015