Anschlusszwang

Anschluss- und Benutzungszwang

Anschlusszwang nach der "Allgemeinen Entwässerungssatzung" (AES):
Gemäß der AES ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Grundstücke auf denen Abwasser anfällt oder anfallen kann, an die Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen, sobald diese bebaut oder mit der Bebauung begonnen und die Grundstücke durch eine betriebsfertige Abwasseranlage erschlossen sind.

Benutzungszwang nach der "Allgemeinen Entwässerungssatzung" (AES):
Nach der AES ist das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.
Dies gilt für Niederschlagswasser nicht, wenn es auf dem Grundstück zurückgehalten und verwertet wird; z.B. über Versickerungsmulden (Versickerung über belebte Bodenzone), durch Speicherung in Wasserspeichern/Zisternen für die Gartenbewässerung und/oder als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine).
Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Ableitung des Niederschlagswassers auf benachbarte Grundstücke oder auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze unterbleibt!

Weitere Informationen finden Sie unter dem Untermenüpunkt "Satzungen".

Abwasser- und Abfallentsorgung

Abfallstoffe gehören nicht in den Kanal.

Leider kommt es immer noch vor, dass die Toilette und der Ausguss (Spülbecken) als „Abfallbehälter“ benutzt werden. Es gelangen Abfallstoffe in das Kanalnetz, die zu großen Problemen bei der ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung führen und somit den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Gesundheit der Mitarbeiter in erheblichem Maße gefährden.

Die Fülle der über die Toilette bzw. Ausguss entsorgten Stoffe reicht dabei von diversen Hygieneartikeln (z.B. Babyöltücher, Wattestäbchen, Binden, Tampons, Windeln, Slip-Einlagen, Abschminktücher), Medikamente, Rasierklingen, Reinigungsmittel, Putzlappen, Zigarettenkippen, Speisereste sowie von Altöl über Farben bis hin zu Katzenstreu. Zur falschen Entsorgung gehört übrigens auch das „feuchte Toilettenpapier“ - auf dessen Verpackung steht, dass es nicht in die Toilette gehört.

Die so eingeleiteten Stoffe führen oft zur Bildung von Ablagerungen und Verstopfungen im Kanalnetz und in den Pumpwerken, die nur mit einem hohen manuellen Aufwand wieder beseitigt werden können. Sie beeinträchtigen weiterhin den baulichen Zustand der Kanalisationsrohre und Schächte, deren Sanierung anschließend einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordert. Diese (unnötigen) Kosten müssen von allen Bürgerinnen und Bürgern über die Abwassergebühren getragen werden.

Abwasser- und Abfallentsorgung sollten deshalb nicht verwechselt werden.
Beide sind für ihre speziellen Aufgaben eingerichtet. Leider ist es mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden, dass einige Personen bei der Entsorgung von Abfällen nicht genügend unterscheiden.
Die festen Abfallstoffe und Hygieneartikel (bis auf „normales“ Toilettenpapier) gehören in den Müll!
Helfen Sie mit, um unnötige Kosten bei der Abwasserreinigung zu vermeiden.