Regenwasser- und Brauchwasseranlagen - Zisternen

Durch die Nutzung von Niederschlagswasser werden wertvolle Ressourcen an Grundwasser geschont und Abwassermengen reduziert. Außerdem kann der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage die Wassereinsparung bei den Wasserbezugskosten spüren. Regenwassernutzer zahlen für ihr eingeleitetes Abwasser Gebühren, wie jeder andere Einleiter auch, sparen aber neben Trinkwassergebühren zusätzlich die damit verbundenen Abwassergebühren.


In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) und der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde derartige Anlagen, die für die Nutzung von Niederschlagswasser errichtet wurden, bei der Verbandsgemeindeverwaltung  –Verbandsgemeindewerke– sowie bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern –Gesundheitsamt–, anzumelden sind. Dies gilt insbesondere für Regenwassernutzungsanlagen, die neben der Gartenbewässerung auch für die Toilettenspülung und/oder für die Waschmaschine konzipiert wurden. Hier sind besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die zusätzliche Schmutzwassermenge, die durch die Einleitung über die Brauchwasseranlage entsteht, ist satzungsgemäß über einen geeichten Wasserzähler (Zwischenzähler) zu erfassen. Dieser Wasserzähler kann, unter entsprechender Information an uns, von einem zugelassenen Installationsunternehmen eingebaut werden.    

Falls Sie eine Regenwasser-/Brauchwasseranlage und ggf. auch Eigengewinnungsanlage planen oder schon nutzen und uns noch nicht mitgeteilt haben, bitten wir Sie hiermit, uns entsprechend zu informieren. 

Die Mitteilung kann telefonisch unter 06305/71-163 oder  71-156) oder über unser "Anmelde-Formular" erfolgen.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Wassertonnen o.ä. Behältnisse, die ausschließlich zum Sammeln von Regenwasser für die Gartenbewässerung  Verwendung finden, sind nicht als Brauchwasseranlage anzusehen und deshalb nicht meldepflichtig.
  • Zisternen oder ehemalige Abwassergruben, die zum Sammeln von Regenwasser genutzt werden und ein Fassungsvermögen von mehr als 1 Kubikmeter Wasser haben, sind anmeldepflichtig.
  • Regenwassermengen, die ausschließlich für die Gartenbewässerung gesammelt und genutzt werden, haben keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren!

Sollten Sie noch weiteren Informationsbedarf dazu haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn (Sitz im Verwaltungsgebäude in Hochspeyer).

Niederschlagswasser

Benutzungszwang nach der "Allgemeinen Entwässerungssatzung" (AES):
Nach der AES ist das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.
Dies gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit es auf dem Grundstück zurückgehalten und verwertet wird; z.B. über Versickerungsmulden (Versickerung über belebte Bodenzone), durch Speicherung in Wasserspeichern/Zisternen für die Gartenbewässerung und/oder als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine).
Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Ableitung des Niederschlagswassers auf benachbarte Grundstücke oder auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze unterbleibt!

Rückstau

Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen unseren "Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes" empfehlen.

Diesen können Sie sich hier als PDF-Datei ansehen bzw. herunterladen:

Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes