- Strom
- Wasser
- Abwasser
- Wärme
- Netzbetrieb Strom
- Formular Center
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.