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- Wärme
- Netzbetrieb Strom
- Formular Center
Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornHauptsachbearbeiterin Annika Pfaffenrath
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornJe nach Art der Veranstaltung sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.
- Formular Anmeldung einer Veranstaltung
- Antrag Ausnahme Immissionsschutzgesetz
- Antrag Gestattung Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
- Antrag auf Platz- Straßensperrung
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Anmeldung einer Veranstaltung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Antrag auf Straßensperrung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb (DIN A4)
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.