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Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
Leistungsbeschreibung
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
An wen muss ich mich wenden?
Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz oder auch jede andere Ausweisbehörde, Meldeamt im Bundesgebiet, außer Hamburg).
Im Ausland: Botschaft oder Konsulat