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Anschluss Wasser
Anschluss an die Wasserversorgung
Hier können Sie sich den entsprechenden Antrag als PDF-Datei herunterladen.
Den Download "Antrag Anschluss Wasser" benötigen Sie für:
- Neu-Anschluss an die Wasserversorgung
- Reparatur, Erneuerung oder Erweiterung des Hausanschlusses
- Abtrennung des bestehenden Anschlusses vom Wasserversorgungsgesetz
Den Download "Antrag Wasserzähler" benötigen Sie für:
- Setzen des Wasserzählers
- provisorischer Wasseranschluss (z.B. Kerwe, Bauwasser)
- Ein- oder Ausbau eines Wasserzählers, Gartenzählers, oder zusätzlichen Zählers
- Inbetriebsetzung des Hausanschlusses bei Neu-Anschluss (gilt gleichzeitig als Fertigstellungsanzeige und muss vom jeweiligen Installateur unterschrieben werden)
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den Antrag für die "Herstellung der Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum" mit auszufüllen und uns vorzulegen. Damit im Bedarfsfall die Arbeiten zügig fortgeführt werden können.
Zur Information haben wir Ihnen die Ansprechpartner aufgelistet.
Herstellung von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei der Herstellung, Reparatur oder Erneuerung der Anschlussleitungen an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen können auch Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) erforderlich werden. Diese Arbeiten dürfen nur von einer anerkannten Tiefbaufirma ausgeführt werden!
HINWEIS: Kosteneinsparung durch Eigenleistung im privaten Bereich
Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen und detaillierten Abstimmung bzgl. der Erbringung von Eigenleistungen, die Sie auf Ihrem Grundstück bei der Herstellung und Wiederverfüllung eines Kabel-/Leitungs-Grabens, einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche, erbringen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Eigenleistungen sind grundsätzlich nur auf Ihrem privaten Grundstück gestattet.
- Eigenleistungen erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dabei sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn strikt zu beachten. Ersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung auftreten, können gegenüber den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn nicht geltend gemacht werden.
- Für entstehende Schäden an Leitungen/Kabeln oder andere Beschädigungen haften Sie persönlich.