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Befundprüfung Zähler
Antrag auf Überprüfung eines Wasserzählers
Wenn Sie den Verdacht hegen, dass die Messeinrichtung den Wasserverbrauch nicht richtig zählt, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Wasserzählers stellen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wenn sich bei der Überprüfung keine Beanstandungen ergeben, der Antragsteller sämtliche Kosten selbst tragen muss. Deshalb kann dieser Antrag grundsätzlich nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeiten können.
Antrag auf Überprüfung eines Stromzählers
Wenn Sie eine Befundprüfung Ihres Stromzählers wünschen, dann senden Sie bitte den unterschriebenen Antrag an uns zurück.
Die rechtlichen Grundlagen für die Befundprüfung sind in der "Eichordnung" festgelegt. Die Befundprüfung muss durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle erfolgen.
Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen möchten wir darauf hinweisen, dass zum überwiegenden Teil die Befundprüfungen keine Abweichungen von den eichrechtlichen Vorschriften ergaben.