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Ummeldung wegen Eigentümerwechsel
Sie sind Grundstücks- / Hauseigentümer und haben das Objekt verkauft?
Dann vergessen Sie bitte nicht, uns die Änderungen der Eigentümerverhältnisse zu melden. Denn nur so kann eine ordnungsgemäße Endabrechnung bezüglich Strom, Wasser, Abwasser usw. erfolgen.
Unser Vorschlag:
Drucken Sie das entsprechende Formular aus, lesen Sie (gemeinsam) die Zählerstände ab (vielleicht bei der Objektübergabe) und senden Sie die "Ummeldung" - selbstverständlich mit den Unterschriften vom alten und neuen Eigentümer - an uns.
Vergessen Sie dabei bitte nicht, falls nicht schon geschehen, uns die Einzugsermächtigung (SEPA) gleich mit vorzulegen.
Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel
Das Dokument zum Download für die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn finden Sie hier.