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Elektro - Installateurverzeichnis
Elektro - Installateurverzeichnis
Gemäß § 13 Abs. 2 NAV und § 13 Abs. 2 NDAV darf eine Kundenanlage nur durch das Versorgungsunternehmen selbst oder durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.
Hierbei geht es um die Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsanwendungen im Bereich der Kundenanlagen und um nachteilige Auswirkungen mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen zu vermeiden.
Die "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" wurden am 01.01.2008 vom BDEW und ZVEH verabschiedet.
Wir als Netzbetreiber führen ein Elektro-Installateurverzeichnis.
Wenn Sie die Eintragung Ihres Unternehmens in unser "Installateurverzeichnis Strom" wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.
Nach einschlägiger Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen werden Sie dann in unser Installateurverzeichnis eingetragen und erhalten als Nachweis einen "Elektroinstallateur - Ausweis". Die für das Eintragungsverfahren entstehenden Kosten werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie
- für das "Versorgungsgebiet Hochspeyer" bei Frau Ilona Rakoczy (Tel. 06305 71-162)
- für das "Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn" bei Frau Sonja Bouwer oder Herrn Marco Rung (Tel. 06305 71-164)