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Hochlastzeitfenster - Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Veröffentlichungspflicht gemäß StromNEV:
die netzrelevanten Daten der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn für das Versorgungsgebiet Hochspeyer können Sie aus den nachfolgenden PDF-Dateien entnehmen.
Hochlastzeitfenster - Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Veröffentlichungspflicht gemäß StromNEV:
die netzrelevanten Daten der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn für das Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn können Sie aus den nachfolgenden PDF-Dateien entnehmen.
Hochlastzeitfenster - Individuelle Netzentgelte
Gemäß § 16 StromNEV werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte ausgehend vom Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sog. Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend hiervon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit, einem Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt anzubieten.
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist entsprechend dem Leitfaden zur Ermittlung individueller Netzentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenstern zu bestimmen.