Netzengpass der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

gem. § 15 Abs. 5 StromNZV Netzengpass in Verteilernetzen (Netz- oder Umspannebene, Streckenabschnitt):

  • im Netzgebiet der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn liegen keine Engpässe vor!


Die Kapazität unseres Netzbereiches ist ausreichend, so dass die in unserem Netzbereich angeschlossenen Erzeugungsanlagen derzeit nicht gedrosselt werden müssen. (Wenn die Einspeisungen die Transportkapazität überschreiten, müssen zum Schutz der Stromnetze die jeweiligen Erzeugungsanlagen gedrosselt werden.)

Netzengpass der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn 

gem. § 15 Abs. 5 StromNZV Netzengpass in Verteilernetzen (Netz- oder Umspannebene, Streckenabschnitt):

  • im Netzgebiet der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn liegen keine Engpässe vor!


Die Kapazität unseres Netzbereiches ist ausreichend, so dass die in unserem Netzbereich angeschlossenen Erzeugungsanlagen derzeit nicht gedrosselt werden müssen. (Wenn die Einspeisungen die Transportkapazität überschreiten, müssen zum Schutz der Stromnetze die jeweiligen Erzeugungsanlagen gedrosselt werden.)


Engpassmanagement nach § 15 StromNZV

Nach § 15 Abs. 4 Satz 1,2 StromNZV
Netzengpass in Übertragungsnetzen => gilt nicht, da kein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Gemäß § 15 Abs. 5 StromNZV
Netzengpass in den Verteilernetzen (Netz- oder Umspannebene, Streckenabschnitt) - die Veröffentlichung der "Netz-Engpässe" muss enthalten:

  • zur Verfügung stehende Gesamtkapazität
  • Übertragungsrichtung, in der Engpass auftritt
  • prognostizierte Dauer