Ergänzende Bedingungen zur StromGVV der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Hier veröffentlichen wir die aktuell gültigen „Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn“ gemäß § 2 Abs. 4 StromGVV.

gültig ab 01.01.2014

Hinweis zu Satzungen, Verträgen, Bedingungen  

Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.



Ergänzende Bedingungen zur StromGVV der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Hier veröffentlichen wir die aktuell gültigen „Ergänzende Bedingungen der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn“ gemäß § 2 Abs. 4 StromGVV.

gültig ab 01.04.2014

Hinweis zu Satzungen, Verträgen, Bedingungen

Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.