Informationen / Veröffentlichungen / Datenschutz

Datenschutzhinweis

Die im Zusammenhang mit einer Anfrage und/oder einem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich zweckbezogen verarbeitet und genutzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere "Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)":

Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindewerke und Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Wasserverbrauch

In 2020 wurden durchschnittlich 127 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag in der Bundesrepublik verbraucht.
Dies wird auf die außergewöhnliche trockene Witterung in den vergangenen drei Jahren zurückgeführt. Denn in den letzten zehn Jahren lag der Wasserverbrauch relativ stabil bei 123 Liter pro Kopf und Tag .

Vom täglichen Wassergebrauch entfallen:
rund 36 Prozent auf Baden, Duschen und Körperpflege
rund 27 Prozent für die Toilettenspülung
rund 12 Prozent für Wäschewaschen
rund 6 Prozent auf Geschirrspülen
rund 6 Prozent für Raumreinigung sowie Auto- und Gartenpflege
rund 4 Prozent für Essen und Trinken;
außerdem wird ein Kleingewerbeanteil von rund 9 Prozent angenommen.

Zähleraustausch

Austausch der Wasser-, Strom- und Wärmezähler in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Gemäß dem Eichgesetz und der Eichordnung sind wir verpflichtet, die Wasserzähler alle 6 Jahre, die mechanischen Stromzähler (Ferraris-Zähler) alle 16 Jahre, die elektronischen Stromzähler alle 8 Jahre und die Fernwärmezähler alle 5 Jahre auszutauschen. Die Eichfrist wird nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Bundeseichgesetz) festgelegt.

Der Austausch der Wasserzähler findet im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt. Der Wechsel betrifft die Hauptwasserzähler und ist kostenfrei.

Der Austausch der Stromzähler erfolgt in den Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer und Waldleiningen.

Der Austausch der Wärmezähler findet nur in der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt.

Der turnusmäßige Austausch der betroffenen Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke oder durch deren Beauftragte, die sich auch entsprechend ausweisen können. Wir möchten hiermit darauf hinweisen und bitten Sie gleichzeitig, den ordnungsgemäßen Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.