Wasserzähler

Messeinrichtung für Wasser

 Archiv Verbandsgemeindewerke

Mit der sogenannten "Wasseruhr" stellt das Wasserversorgungsunternehmen die vom Kunden verbrauchte Wassermenge fest.

Diese Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die Verbandsgemeindewerke bzw. Gemeindewerke stellen die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften sicher und tragen die damit verbundenen Kosten der Abnahme und ggf. Wiederanbringung. Die vom Wasserzähler ordnungsgemäß angezeigte Wassermenge gilt für die Berechnung der Gebühren als verbraucht. Die Größe der Wasserzähler ist ausschlaggebend für den Jahresgrundpreis.

Die Wasserzähler sind Bestandteil des Grundstücksanschlusses und Eigentum der Verbandsgemeindewerke bzw. Gemeindewerke.

Seit 31.10.2016 gilt die Kennzeichnung der Wasserzähler gemäß Europäischer Messgeräterichtlinie.