Zählerwechsel

Zählerwechsel

Austausch der Wasser-, Strom- und Wärmezähler in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn


Gemäß dem Eichgesetz und der Eichordnung sind wir verpflichtet, die Wasserzähler alle 6 Jahre, die mechanischen Stromzähler (Ferraris-Zähler) alle 16 Jahre, die elektronischen Stromzähler alle 8 Jahre und die Fernwärmezähler alle 5 Jahre auszutauschen. Die Eichfrist wird nach dem Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Bundeseichgesetz) festgelegt.

Der Austausch der Wasserzähler findet im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt. Der Wechsel betrifft die Hauptwasserzähler und ist kostenfrei.

Der Austausch der Stromzähler erfolgt in den Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer und Waldleiningen.

Der Austausch der Wärmezähler findet nur in der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt.

Der turnusmäßige Austausch der betroffenen Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke oder durch deren Beauftragte, die sich auch entsprechend ausweisen können. Wir möchten hiermit darauf hinweisen und bitten Sie gleichzeitig, den ordnungsgemäßen Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.